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Hinweise fĂĽr Kongress-Veranstalter

đź’« Liebe Kongress-Veranstalter

In den letzten Jahren durfte ich bereits bei über hundert Kongressen mitwirken – eine Zeit voller bereichernder Begegnungen und lebendiger Dialoge. Immer wieder berührt mich, wie viel Hingabe und Idealismus in solchen Projekten spürbar sind.

Damit diese Zusammenarbeit auch organisatorisch so klar bleibt wie inhaltlich, findet Ihr hier einige Hinweise, die sich in der Praxis bewährt haben. Sie schaffen eine gemeinsame Grundlage von Respekt, Fairness und Vertrauen – damit unsere Aufmerksamkeit frei bleibt für das Wesentliche: die Wahrheit, die durch jeden von uns in die Welt möchte.

Hinweise fĂĽr Kongress-Veranstalter

Bedingungen und rechtliche Hinweise zu meiner Teilnahme als Speaker

Ich freue mich sehr, bei Eurem Kongress mitzuwirken und mit meinem Beitrag zum Erfolg der Veranstaltung beizutragen.
Damit unsere Zusammenarbeit transparent und für beide Seiten angenehm verläuft, findet Ihr hier einige Punkte,
die sich in der Praxis bewährt haben. Sie dienen der Vermeidung von Missverständnissen und der Optimierung unserer Kooperation.

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1. Aufzeichnung und Ăśbermittlung

Mein Vortrag bzw. Interview darf selbstverständlich aufgezeichnet und im Rahmen des Kongresses veröffentlicht werden.
Ich bitte lediglich darum, dass mir die fertige Aufzeichnung (Video oder Audio) spätestens acht Wochen nach dem Kongress zur Verfügung gestellt wird.
Diese Aufnahme verwende ich ausschlieĂźlich im geschĂĽtzten Mitgliederbereich meiner Akademie.
Dieser Bereich ist nicht öffentlich und nur für aktive Mitglieder während ihrer Mitgliedschaft zugänglich.

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2. Nutzung durch den Veranstalter

Ich stimme der Nutzung meiner Aufzeichnung im Rahmen des Kongresses und eines möglichen Kongress- oder Nachverkaufspakets ausdrücklich zu.
Die inhaltlichen Rechte bleiben selbstverständlich bei mir; der Veranstalter erhält ein einfaches Nutzungsrecht im Sinne von § 31 Abs. 2 UrhG.
Eine exklusive Verwertung oder Weitergabe an Dritte ist damit nicht verbunden,
sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

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3. Urheberrechtliche Grundlage

Gemäß § 7 UrhG bin ich Urheber meiner gesprochenen und schriftlichen Beiträge.
Dieses Urheberrecht ist nicht übertragbar (§ 29 UrhG).
Ich räume dem Veranstalter daher ausschließlich Nutzungsrechte ein,
die zur Durchführung und Bewerbung des Kongresses erforderlich sind (§ 31 Abs. 5 UrhG).

Die Aufnahme (Video/Ton) unterliegt zusätzlich einem Leistungsschutzrecht des aufnehmenden Produzenten (§§ 77 ff. UrhG);
deren Nutzung bedarf jedoch meiner Einwilligung zur öffentlichen Wiedergabe (§ 19a UrhG).
Damit bleibt die Verwertungshoheit ĂĽber den Inhalt meines Vortrags klar bei mir.

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4. Namensnennung und Integrität des Werkes

Ich bitte darum, bei jeder Veröffentlichung oder Bewerbung meines Beitrags meinen vollständigen Namen anzugeben (§ 13 UrhG).
Das Werk darf nicht sinnverändernd bearbeitet oder in verfälschten Kontext gestellt werden (§ 14 UrhG).
Damit bleibt die Authentizität der Botschaft gewahrt und meine geistige Arbeit wird korrekt wiedergegeben.

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5. Zusammenfassung

Kurz gefasst:
• Ich stimme der Nutzung meines Interviews im Rahmen des Kongresses und eines möglichen Verkaufspakets zu.
• Die Urheberrechte verbleiben bei mir (§ 7 UrhG).
• Der Veranstalter erhält ein nicht-exklusives Nutzungsrecht (§ 31 UrhG).
• Ich erhalte die Aufzeichnung zur eigenen Verwendung im geschützten Mitgliederbereich.
• Veröffentlichungen erfolgen unter Wahrung meiner Namensnennung und Werk-Integrität (§§ 13 – 14 UrhG).

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đź’› AbschlieĂźend

Ich freue mich auf eine inspirierende Zusammenarbeit, die auf Klarheit und gegenseitigem Vertrauen beruht –
zum Wohl aller Beteiligten und jener Menschen, die wir gemeinsam erreichen möchten.

Herzlichst, Dein
Marc Stollreiter

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